Leasing / Finanzierung
Profitieren Sie bei der Anschaffung und Finanzierung von neuen Geräten für Ihre Praxis oder Labor von unseren jahrelangen Erfahrungen, um nach Ihren individuellen Bedürfnissen die passende Form der Finanzierung zu wählen.
Liquidität, Nutzung und Verwertungsmöglichkeit der angeschafften Geräte sind bei der Entscheidungsfindung dabei u.a. zu berücksichtigende Bestandteile.
Hier geht’s zu unserem Leasing- und Finanzierungsrechner.
Kredit
Der Kredit ist das klassischste Finanzierungmittel, bei dem in der Regel ein Kaufvertrag mit einem Darlehen abgeschlossen und über eine Bank abgewickelt wird.
Für die Rückzahlung des Darlehens werden vor Vertragsabschluss die Raten, der Darlehenszins und die Laufzeit, bestenfalls angepasst an die Nutzungsdauer, vereinbart.
Die wichtigsten Kriterien sind hierbei, dass die gezahlten Darlehenszinsen und jährliche Abschreibung steuerlich absetzbar sind.
Eine weitere Finanzierungslösung ist der Abzahlungskauf. Der Unterschied gegenüber dem klassischen Kredit ist, dass diese Finanzierungsart vom Verkäufer – nicht von der Bank – gewährt wird.
Leasing
Bei einem Leasingvertrag erhält der Leasingnehmer ein zeitlich festgelegtes Nutzungsrecht für ein Objekt. Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Gerät zum Restwert (im Leasingvertrag geregelt) kaufen oder es an den Leasinggeber zurückgeben möchte. Ein Leasingvertrag kann direkt über den Hersteller oder durch eine Leasing-Gesellschaft abgeschlossen werden.
Ein wichtiges Merkmal im Gegensatz zum herkömmlichen Mietvertrag ist, dass der Leasingnehmer für die Wartung und Pflege selber verantwortlich ist und die Kosten dafür trägt. Anders als beim Mietvertrag ist die festgelegte Vertragsdauer nicht kündbar oder übertragbar. Zu beachten sind auch die hohen Gesamtkosten gegenüber einem normalen Kaufvertrag.
Aufgrund der kurzen Laufzeiten ist es allerdings möglich, die Geräte stets auf einem aktuellen Stand der Technik zu halten. Das Leasing ist auch beliebt wegen der steuerlichen Vorteile, denn die Leasingraten sind absetzbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich das Gerät fast selbst finanziert, da die Raten parallel zur Nutzung anfallen (Pay as you earn).
Für den Fall, dass ein Gerät innerhalb der vereinbarten Frist irreparabel ist und die Leasingraten dennoch gezahlt werden müssen, sollte vorab über eine Versicherung oder über ein Full-Service-Paket nachgedacht werden. Die Kosten dafür werden zwar auf die Leasingraten angerechnet, können aber das Risiko senken.
Vorsicht ist beim sogenannten „Null-Leasing“ angebracht, denn dieser Begriff wurde zu Marketing-Zwecken entworfen, im Grunde handelt es sich hierbei um einen Abzahlungskauf. Diese Verträge werben mit dem Angebot des Listenpreises, man erhält somit keinerlei Rabatte und zahlt am Ende meist doch mehr als den Listenpreis.
Mieten
Ein Mietvertrag ist zweckmäßig und rentabel, da die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist kurzgehalten sind. Der Vorteil liegt darin, dass die gemieteten Geräte immer auf dem neuesten Stand der Technik sind. Grundlage des Mietvertrages ist, dass sich der Vermieter verpflichtet, die Wartung und Pflege zu übernehmen und dafür die Kosten trägt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Mietzahlungen steuerlich abzugsfähig sind.
Mietkauf
Der Mietkauf entspricht einem Mietvertrag mit dem eingeräumten Recht, das gemietete Gerät innerhalb einer bestimmten Frist käuflich zu erwerben. In dem Vertrag wird neben der Frist ein Kaufpreis festgelegt. Bereits gezahlte Mieten innerhalb dieser Frist werden dabei zum Teil oder vollständig angerechnet.
Anders als bei Leasing geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über.
Öffentliche Fördermittel
Neben den oben genannten Finanzierungsmodellen für Geräte erhalten Sie unter www.foerderdatenbank.de (Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) einen Überblick über Förderungsprogramme und Informationen zu öffentlichen Fördermitteln, die bei Praxiserwerb- und Erweiterung oder Existenzgründung hilfreich sein können. Wir empfehlen, sich mit allen Finanzierungsmöglichkeiten ausgiebig zu beschäftigen, Vertragsinhalte und auch das Kleingedruckte genau durchzulesen und zusätzlich Ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen, bevor Sie sich für eine Finanzierung entscheiden.